Ärztliche Privatnotdienst-Zentrale Darmstadt

Häufig gestellte Fragen

 

Wer kann die Ärztliche Privatnotdienst-Zentrale nutzen?

Grundsätzlich kann jeder die Leistungen der ÄPDZ in Anspruch nehmen, der sich als Privatpatient behandeln lassen will. Das Angebot der ÄPDZ richtet sich damit ausschließlich an Privatversicherte und Selbstzahler.

 

Wann bin ich bei der Ärztliche Privatnotdienst-Zentrale richtig?

Bei allen akuten gesundheitlichen Beschwerden bietet die ÄPDZ eine ärztliche Behandlung nach individueller Maßgabe. Unsere Ärzte besuchen Sie Zuhause, im Büro oder Hotel. Unsere Patienten umfassen alle Altersgruppen – ob jung oder alt. So ergänzt, erweitert und entlastet der Ärztliche Privatnotdienst den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBDZ). Die Ärztliche Privatnotdienst-Zentrale ist jedoch kein Ersatz für den örtlichen Rettungsdienst mit der Notrufnummer 112, der für lebensbedrohliche Notfälle zuständig ist.

 

Wann ist welche Einrichtung auf dem Gelände des Klinikums Darmstadt für mich zuständig?

aepd Ärztliche Privatnotdienst-Zentrale (ÄPDZ)
An die Ärztliche Privatnotdienst-Zentrale (ÄPDZ) wenden Sie sich bitte abends, nachts bzw. am Wochenende, wenn Sie wegen Ihrer akuten Erkrankung nicht warten können, bis Ihr Arzt/Ärztin wieder Sprechstunde hat. Solche Krankheiten sind z.B. hohes Fieber, starke Bauchschmerzen, Erbrechen, Migräneanfall, Asthma, Herz-Kreislauf-Beschwerden, etc.

Zentrale Notaufnahme
 Zentrale Notaufnahme (ZNA)
Wenn Sie eine Krankenhaus-Einweisung haben, einen akuten Arbeitsunfall hatten oder Sie wegen der Schwere Ihrer Erkrankung vermutlich stationär aufgenommen werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Notaufnahme (ZNA) des Klinikums.

 

Welche Ärzte arbeiten mit der Ärztlichen Privatnotdienst-Zentrale zusammen?

Alle Ärzte der Ärztlichen Privatnotdienst-Zentrale verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, sprechen mindestens eine Fremdsprache und besitzen individuell verschieden auch Zusatzqualifikationen wie z.B. den Fachkundenachweis „Rettungsdienst“, Naturheilverfahren, Psychotherapie oder Akupunktur. Darüber hinaus fühlen sie sich unseren gemeinsamen Qualitätsmaßstäben verpflichtet und üben ihren Beruf frei und unabhängig aus – im Bewusstsein besonderer ärztlicher Verantwortung für Sie als Patienten.

 

Wie nutze ich den Ärztlichen Privatnotdienst?

Ein Anruf unter der Rufnummer 0180 6111121 (Kosten pro Verbindung: 20 Cent aus dem deutschen Festnetz, max. 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen) genügt.

 

 

Welche Leistungen erwarten mich bei Nutzung der Ärztlichen Privatnotdienst-Zentrale?

Sobald der diensthabende Arzt bei Ihnen eintrifft, unterzieht er Sie einer gründlichen Untersuchung, um Ihre akuten Beschwerden durch die Verabreichung entsprechender Medikamente möglichst schnell zu lindern. Die Diagnose und entsprechende Therapiemaßnahmen bespricht er mit Ihnen und hinterlässt Ihnen zusätzlich ein Besuchsprotokoll samt benötigter Rezepte und eine evtl. erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Je nach Schwere der Erkrankung organisiert er im Bedarfsfall eine Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus und den Transport dorthin. Bei der ÄPDZ erfolgt keine Massenabfertigung, sondern eine individuelle und persönliche Behandlung ganz nach Ihren Bedürfnissen.

 

Welche Kosten entstehen mit Beratung oder Besuch durch die Ärzte der Ärztlichen Privatnotdienst-Zentrale?

Die Einsatzärzte rechnen Ihre Leistungen in der Regel nach dem üblichen Satz der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ab. Die genaue Rechnungssumme setzt sich zusammen aus den individuell erbrachten Leistungen, dem Anfahrtsweg, dem Wochentag und der Uhrzeit.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Generell erfolgt die Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), zu deren Einhaltung jeder Arzt verpflichtet ist. Alle Patienten mit Wohnsitz in Deutschland erhalten im Anschluss an den Arztbesuch eine detaillierte und aufgeschlüsselte Rechnung per Post, die Ihnen eine maximale Kostentransparenz erlaubt. Auslandspatienten erhalten die Rechnung vor Ort und können bar bezahlen.

 

Ich bin privat versichert - erstattet mir meine Krankenkasse die Kosten?

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie wie gewohnt vom behandelnden Arzt eine Privatrechnung, die Sie nach Begleichung zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse (bzw. Beamte in der Regel bei der Beihilfe) einreichen können. Wenn Sie privat voll- oder zusatzversichert sind (z.B. Beihilfe), werden diese Kosten in der Regel vollständig von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen.

 

Ich bin gesetzlich versichert - erstattet mir meine Krankenkasse die Kosten?

Wenn Sie ausschließlich gesetzlich versichert sind, werden die Kosten einer privatärztlichen Behandlung in aller Regel nicht oder nur zum Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen. Generell empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse um Kostenerstattung für die Behandlung nachzusuchen.

 

Wie steht es um die Vertraulichkeit bzw. Schweigepflicht?

Ihre uns gegenüber gemachten Angaben und Informationen werden selbstverständlich als streng vertraulich betrachtet. Alle unsere Mitarbeiter und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht (vgl. §9 MBO-Ä).

 

Wo können Sie bei der Ärztlichen Privatnotdienst-Zentrale parken?

Vor der Ärzlichen Privatnotdienst-Zentrale auf dem Klinikgelände (von Richtung Grafenstraße her kommend) finden Sie zahlreiche Parkplätze. Ansonsten sind in näherer Umgebung weitere Parkmöglichkeiten (Anfahrt).

Standort:

Grafenstraße 9
Frauenklinik, Erdgeschoss
64283 Darmstadt

0180 6111121

(Kosten pro Verbindung: 20 Cent aus dem deutschen Festnetz, max. 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen)
Keine Auskünfte zu Apotheken- und
Zahnarzt-Notdiensten
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do19.00 – 7.00 Uhr
Mi, Fr14.00 – 7.00 Uhr
Sa, So, Feiertage*24 Std. (durchgängig)

* und Brückentage
(Tag zwischen Feiertag und Wochenende)

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